Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Fahreignung von Fahrzeug- und Schiffsführerinnen und -führern sicherzustellen. Sie sind in zwei Stufen unterteilt und richten sich nach Alter, Führerausweiskategorie und beruflicher Tätigkeit. Die Praxis Neuheim ist spezialisiert auf diese Untersuchungen und bietet Ihnen die Möglichkeit, Termine bei Frau Dr. Corinna Kuhn bequem online zu reservieren.
Der Kanton sendet Ihnen ein Aufgebot zur Untersuchung, das Sie zur Untersuchung mitbringen müssen. Es wird empfohlen, den Termin 2 bis 3 Wochen vor Fälligkeit zu vereinbaren, falls zusätzliche Abklärungen notwendig werden.

Stufe 1: Kontrolluntersuchungen für Seniorinnen und Senioren
Zielgruppe
Personen ab 75 Jahren, die privat oder beruflich motorisierte Fahrzeuge oder Schiffe führen, wie:
- Motorfahrzeuge:
- Motorräder (inklusive Kleinmotorräder und Roller).
- Personenwagen.
- Leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen).
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge.
- Motorisierte Kleinfahrzeuge wie E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h.
- Schiffe:
- Segelschiffe mit mehr als 15 m² Segelfläche (am Bodensee ab 12 m²).
- Motorboote mit einer Leistung über 6 kW (8 PS).
Warum notwendig?
Mit zunehmendem Alter können sich gesundheitliche Veränderungen ergeben, die die Fahreignung beeinflussen können. Die Untersuchung dient dazu:
- Ihre Sicherheit im Strassen- und Wasserverkehr zu gewährleisten.
- Ihre Mobilität und Unabhängigkeit langfristig zu erhalten.
- Frühzeitig mögliche Einschränkungen zu erkennen und gezielte Massnahmen zu ergreifen.
Nutzen
Diese Kontrolle bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheit regelmässig überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin sicher unterwegs sind – ein Gewinn für Ihre persönliche Freiheit und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Stufe 2: Kontrolluntersuchungen für Berufskraftfahrerinnen, Berufskraftfahrer und Schiffsführerinnen und Schiffsführer
Zielgruppe
Personen mit Führerausweisen für berufliche oder spezialisierte Tätigkeiten, wie:
- Lastwagen (über 3,5 Tonnen).
- Reisebusse und Linienbusse.
- Fahrzeuge für den berufsmässigen Personentransport (z. B. Taxis oder Limousinen).
- Verkehrsexperten mit besonderen Transportbewilligungen.
- Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport (Kategorie B).
- Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper (Kategorie C).
Praxis Neuheim – Ihr Partner für Verkehrsmedizin
Die Praxis Neuheim ist auf verkehrsmedizinische Untersuchungen spezialisiert und bietet:
- Fachärztinnen und Fachärzte mit Anerkennung für Stufe-1- und Stufe-2-Untersuchungen.
- Eine moderne Ausstattung für präzise Diagnosen.
- Bequeme Online-Terminreservierung für Kontrolluntersuchungen bei Dr. Corinna Kuhn.
Mit ihrer Expertise stellt die Praxis Neuheim sicher, dass Sie Ihre Untersuchung professionell und stressfrei durchführen können – ein wichtiger Schritt für Ihre persönliche Mobilität sowie die Sicherheit im Strassenverkehr und auf dem Wasser!